Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellungen sind verbindlich ab Eingang der Bestellung beim Verkäufer. Der Verkäufer kann die Bestellung durch eine schriftliche Bestätigung oder Zusendung des Kaufgegenstandes annehmen.
Alle Preise in unserem Shop sind freibleibend und richten sich nach den jeweiligen Preislisten unserer Lieferanten. Änderungen seitens der Hersteller und Lieferanten in Preis, Ausstattung, Lieferzeit, Zubehör vorbehalten.
Änderungen, Irrtümer, Druck - und Schreibfehler vorbehalten. Bestellungen die wir extra auf Kundenwunsch ausführen müssen sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und nicht durch Schäden oder sonstige Beeinträchtigung in Wert und Funktion gemindert ist.
2. Der Kaufpreis ist der Nettokaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ohne Skonto und Nebenleistungen, z.B. Überführungskosten.
3. Der Kaufpreis und die Zahlung für die Nebenkosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und bei Aushändigung der Rechnung fällig.
Der Käufer ist nur berechtigt gegen den Kaufpreis mit Ansprüchen aufzurechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es sich auf Ansprüche bezieht, die auf dem Kaufvertrag beruhen.
4. Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren Beginn der Frist ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
5. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Artikels diesen abzunehmen. Falls der Käufer den Artikel nicht abnimmt, so kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Falls der Verkäufer Schadensersatz verlangt, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Schaden nachweisen.
6. Bis zum Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen bleibt die Sache Eigentum des Verkäufers. Für diese Zeit steht dem Verkäufer auch das Recht am Besitz der Sache zu.
Wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen des Verkäufers ausgeglichen hat , kann er vom Verkäufer den Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verlangen.
7. Kommt der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus gegen den Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Falls der Käufer unverzüglich nach Rücknahme wünscht, kann nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes.
Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten zur Nutzung überlassen.
8. Sachmängelhaftung:
Bei Neufahrzeugen, Neuteilen:
Die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
Bei Gebrauchtfahrzeugen, Gebrauchtteilen:
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren ein einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Muss der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen dieses Vertrages für einen Mangel eintreten, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzungen von Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so hat der Verkäufer dem Käufer nur den Schaden zu ersetzen, der mit diesem Zusammenhang entsteht, wie höhere Versicherungsprämie.
Verschuldensunabhängig bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigen Verschweigen eines Mangels oder einer Garantiezusage sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige des Verkäufers haften bei leichter Fahrlässigkeit nicht persönlich.
9. Für alle Ansprüche aus dem Vertag ist der Gerichtsstand des Gerichts, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, vereinbart. Dieses Gericht ist auch zuständig wenn der Käufer im Inland keinen Wohnsitz hat oder sich nicht gewöhnlich im Ausland aufhält.
Alle Namen und Marken sind Namen und Marken der jeweiligen Hersteller, ausschließlich diese sind für die verwendeten Namen und Marken verantwortlich.


